Donnerstag, 27. Juni 2024

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Silvesterfeuerwerk: Entschärfungsdienst warnt vor nicht zulässigen Feuerwerkskörpern

Experten des Entschärfungsdienstes des Einsatzkommandos Cobra warnen vor dem Gebrauch nicht zulässiger Böller sowie unsachgemäßer Verwendung von Silvesterfeuerwerk.

Pyrotechnikexperten des Entschärfungsdienstes des Einsatzkommandos Cobra/Direktion für Spezialeinheiten warnen vor dem Kauf und der Verwendung von gesetzlich nicht zugelassenen Böllern, da unter anderem Qualitätsstandards nicht gegeben sind. Böller aus dem benachbarten Ausland enthalten den so genannten Blitzknallsatz meist in Mengen von 50 bis 100 Gramm und sind in der Handhabungssicherheit und Auslöseempfindlichkeit sowie Explosionswirkung als unberechenbar einzustufen. Der Blitzknallsatz ist in Knallkörpern der Kategorie F2 seit Jänner 2016 verboten. Nicht mehr zugelassene „Piraten“ und „Schweizerkracher“ enthalten einen Blitzknallsatz von etwa 0,5 Gramm.

Für Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4, wie beispielsweise Feuerwerksbomben, ist eine Pyrotechnikausbildung sowie eine behördliche Besitz- und Verwendungsbewilligung erforderlich.

Sicherheitshinweise für den Gebrauch von gesetzlich zugelassenen Feuerwerkskörpern

• Verzichten Sie der Um- und Tierwelt zuliebe auf die Verwendung von Knallartikeln wie China-Böller oder Knallketten.
• Kaufen Sie Silvesterfeuerwerk nur im seriösen Fachhandel, in dem gesetzlich erlaubte Qualitätsprodukte und Fachberatung garantiert sind.
• Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die äußerlich mängelfrei und vollständig erscheinen.
• Verwenden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Nähe von brennbaren, leicht entzündlichen oder explosionsgefährlichen Bereichen wie Tankstellen, Flüssiggastanks oder trockener Vegetation.
• Lesen Sie sorgfältig die Gebrauchsanweisung und verwenden Sie Feuerwerkskörper nur entsprechend der Sicherheitshinweise.
• Halten Sie die erforderlichen und auf den Erzeugnissen angegebenen Mindestsicherheitsabstände ein. Fragen Sie im Zweifelsfall den Händler.
• Zünden Sie Feuerwerkskörper immer mit ausgestrecktem Arm.
• Halten Sie keinen Körperteil über Feuerwerkskörper, die ihre Effekte verschießen oder versprühen.
• Stecken Sie Raketen nicht mit dem Stab in den Erdboden, sie müssen leichtgängig und ohne Widerstand aufsteigen können. Auch freistehende Flaschen sind ungeeignet, da sie umkippen können. Stellen Sie Flaschen in Getränkekästen oder fixieren Sie Flaschen mit Kabelbinder an einem Holzpflock.
• Zünden Sie pyrotechnische Versager niemals ein zweites Mal. Lassen Sie sie mindestens 15 Minuten abkühlen und geben Sie sie nach Möglichkeit dem Händler zurück.
• Abgebrannte und vollständig abgekühlte Karton- und Feuerwerksreste dürfen im Hausmüll entsorgt werden.

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