Im Rahmen einer Pressekonferenz haben Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Selma Sprajcer vom NPO Kompetenzzentrum der Wirtschaftsuniversität Wien heute Vormittag die Ergebnisse des Bedarfsplans für Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen bzw. Mehrfachbehinderungen sowie deren Unterstützungsbedarf präsentiert.
„Die Studienergebnisse sollen Grundlage für die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe in Niederösterreich sein und die künftige Versorgung von Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen bzw. Mehrfachbehinderungen in Niederösterreich mit bedarfs- und fachgerechten Leistungen gewährleisten. Grundgedanke der Hilfe für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Beeinträchtigungen in Niederösterreich ist die ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘. Das bedeutet, der Mensch soll jene Hilfe erhalten, die er braucht, um möglichst unabhängig und selbstbestimmt leben zu können“, erklärt dazu die Sozial-Landesrätin.
Etwa 1,11 Prozent der Bevölkerung in Niederösterreich sind laut Daten der Studie aufgrund ihrer Körper-/Sinnesbehinderung bzw. Mehrfachbehinderung berechtigt, Leistungen der Behindertenhilfe gemäß des niederösterreichischen Sozialhilfegesetzes in Anspruch zu nehmen. „Das entspricht etwa 18.500 Personen. Insgesamt gehen wir in Niederösterreich von einer Gesamtzahl von ca. 127.850 Personen mit Beeinträchtigungen aus“, so Teschl-Hofmeister. Etwa 8.000 dieser Personen sind 65 Jahre alt oder älter und etwa 7.100 Personen sind zwischen 45 und 64 Jahre alt. Damit ist ein Großteil der Zielgruppe in Niederösterreich, nämlich über 80 Prozent, 45-Jahre alt oder älter. Bis zum Jahr 2030 wird die Personenanzahl der Zielgruppe von 18.500 Personen voraussichtlich rund 20.300 Personen betragen. Eine Veränderung wird es künftig auch in der Verschiebung der Altersgruppen geben, da sich die niederösterreichische Bevölkerungsstruktur bis 2030 ändern wird. So wird die Gruppe der 65 Jahre+ von 43 Prozent auf 51 Prozent anwachsen, während der Anteil der 45- bis 64-Jährigen von 39 Prozent auf 32 Prozent im Jahr 2030 sinkt. Der Anteil der 0- bis 19-Jährigen und der 20- bis 44-Jährigen wird annähernd gleichbleiben.
„Für Niederösterreich bedeutet das, dass wir unsere Angebote im Bereich der Behindertenhilfe, auf diese Entwicklung vorausschauend, abstimmen und anpassen müssen“, erklärt Sozial-Landesrätin Teschl-Hofmeister. So ist im Bereich der Körperbehinderung in den nächsten Jahren vor allem eine Weiterentwicklung im Bereich der elektrischen Rollstühle der mobilen Assistenzroboter zu erwarten. Diese Entwicklung wird für Personen mit hohem oder intensivem Unterstützungsbedarf, die bis jetzt vorrangig mit persönlicher Assistenz unterstützt werden, eine große Steigerung hinsichtlich Selbstständigkeit und Steigerung der Lebensqualität bedeuten. Auch für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen werden die technologischen Lösungen zunehmen. Personen mit Kommunikations- und Sprachbehinderung werden vorrangig von neuer Kommunikationssoftware profitieren. „Diese Entwicklungen werden uns viele Chancen und Möglichkeiten bieten, auch wenn, und das möchte ich deutlich betonen, die persönliche Betreuung von Mensch zu Mensch keinesfalls vom technischen Fortschritt ersetzt werden kann. Was es hier in Zukunft brauchen wird, ist eine gute Balance und eine gute Verschränkung dieser beiden Bereiche der Technik und Menschlichkeit“, so Teschl-Hofmeister.
„Im Hinblick auf die Verbesserung der Serviceleistung fordern wir in Niederösterreich seit langem auch die vom Bund im Regierungsprogramm angekündigte ‚zentrale Hilfsmittel-Anlaufstelle‘, also das ‚One-Stop-Shop-Prinzip‘“, erklärt die Sozial-Landesrätin und betont abschließend: „Die zentrale Hilfsmittel-Anlaufstelle wäre eine enorme Erleichterung für alle Betroffenen und würde die gesamten Prozedere deutlich vereinfachen. Als Land Niederösterreich werden wir uns in den Gestaltungsprozess jedenfalls gerne mit unseren Erfahrungen einbringen und stehen jederzeit für Gespräche in diese Richtung bereit.“