Ab 16. September kann der sogenannte Reparaturbonus auch für Fahrräder ohne Elektroantrieb in Anspruch genommen werden. Unabhängig von der Art des Fahrrads gibt es pro Förder-Bon eine Kostenerstattung von 50 Prozent bei Reparaturen bis zu einem Wert von 200 Euro bzw. bis zu 30 Euro bei einem Kostenvoranschlag.
Nutzen können den Reparaturbonus alle Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Dazu muss der Bonus lediglich auf www.reparaturbonus.at beantragt und bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb beantragt werden. Zur Verfügung stehen insgesamt 130 Millionen Euro.