Donnerstag, 19. September 2024

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Blau-gelbe Betreuungsoffensive: 250 zusätzliche Kindergartengruppen ab September

Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister: „93 Prozent der Gemeinden bieten erste Plätze für Zweijährige.“

Weiters präsentierte sie die Bedarfserhebungen in den Gemeinden: „250 zusätzliche Kindergartengruppen werden bereits ab September 2024 in Betrieb gehen.“ Während des Kindergartenjahres 2024/25 werden 64 Gruppen folgen, zusätzliche 118 Gruppen ab dem Kindergartenjahr 2025/26 und weitere 88 Gruppen während des Kindergartenjahres 2025/26. „Das sind insgesamt 520 Kindergartengruppen, die zusätzlich bis 2025/26 in Betrieb gegangen sein werden“, gab die Landesrätin einen Ausblick. „Im kommenden Kindergartenjahr werden bereits über 52 Prozent der prognostizierten Gruppen in Betrieb sein, in den kommenden beiden Jahren werden es 85 Prozent der prognostizierten Gruppen sein.“ Ein weiterer Bedarf von 95 Gruppen sei bereits festgestellt, 615 würden in Summe entstehen.

Bei den Tagesbetreuungseinrichtungen (kurz TBE) seien von den Gemeinden bereits Pläne für 189 TBE-Gruppen eingemeldet. „Bis 2027 sind seitens des Landes 750 Millionen Euro für die Bildungs- und Betreuungsoffensive reserviert“, setzte die Landesrätin fort.

Gemeinsam mit den Gemeinden wurde die Aufnahme der Zweijährigen in den Kindergärten evaluiert, so Teschl-Hofmeister: „Rund 459 von 573 Gemeinden können Zweijährigen ab Herbst 2024 einen Platz in einem Kindergarten geben“, so die Bildungslandesrätin. Über 80 Prozent der Gemeinden können einen Kindergartenplatz anbieten, in weiteren 17 Gemeinden des Landes kann im Lauf des Kindergartenjahres 2024/25 mit der Aufnahme begonnen werden. „Weitere 74 Gemeinden bieten zwar nicht Platz in Kindergärten, aber Platz in Tagesbetreuungseinrichtungen für Zweijährige.“

Das sei eine große Herausforderung für die Kindergartenleitungen, die Pädagoginnen und Pädagogen und für die Teams, so die Landesrätin. Unterstützt würden sie seitens des Landes durch Kurse, Besprechungen, Netzwerkstätten oder Videos „Aus der Praxis für die Praxis“, die durch die Arbeit in insgesamt 23 Pilotkindergärten und unter wissenschaftlicher Begleitung entstanden seien.

Mehrere zentrale Maßnahmen seien bereits umgesetzt worden: „Die Reduktion der gesetzlichen Schließtage von drei auf eine Woche, der beitragsfreie Vormittag für unter dreijährige Kinder in den Tagesbetreuungseinrichtungen sowie die Pilotierung der Aufnahme Zweijähriger in den Kindergärten“, sagte Teschl-Hofmeister und weiter: „Die Maßnahmen sind ein klares Bekenntnis zu unseren Familien in Niederösterreich, ein klares Bekenntnis zur bestmöglichen Kinderbetreuung in unserem Land.“

Der NÖ Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl berichtete über die Rolle der Gemeinden im Rahmen der NÖ Bildungs- und Betreuungsoffensive: „Kinderbetreuung in Niederösterreich ist eine starke Partnerschaft zwischen dem Land und den Gemeinden. Insgesamt sind für die Kinderbetreuungsoffensive 450 Millionen Euro derzeit für Projekte vorgesehen, 212 Millionen Euro Zuschüsse sind seitens des Landes bereits für die Projekte, die jetzt in Vorbereitung für den Betrieb sind, genehmigt.“ In etwa würden sich Land und Gemeinden die Kosten je zur Hälfte aufteilen: „Die Gelder sind ein Investment in die lokale Wirtschaft, hier wird die lokale Wirtschaft und Regionalität unterstützt, ein antizyklisches Investment, das wir gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen brauchen.“

Immer wieder Praxisbezug herzustellen, sei für die Gemeinden besonders wichtig: „Es geht nicht darum, die Besten in den VIF-Kriterien zu sein, sondern die Besten für die Eltern zu sein.“ Zum Thema Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung hielt Pressl fest: „Nicht der Rechtsanspruch schafft Kinderbetreuung, sondern wir in den Gemeinden schaffen es nach dem Bedarf, den die Menschen brauchen.“ Der dritte Punkt seien die baulichen Herausforderungen, beispielsweise durch bestehende Bausubstanz: „Hier brauchen wir flexible Lösungen: Kinderbetreuungen gehören in den Ort.“ Als vierten Punkt nannte der Gemeindebund-Präsident, dass neues Personal mit entsprechender persönlicher Praxis ergänzend in der Betreuung eingesetzt werden können soll.

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